Was ist die deutsche Wegzugsbesteuerung? Und wie kann man es vermeiden?
Was ist eine Wegzugssteuer?
Die Wegzugssteuer, Ausbürgerungssteuer oder Auswanderungssteuer ist eine Art Einkommenssteuer und wurde kürzlich vom Gesetzgeber reformiert. Eine normale Person, die in Deutschland für einen bestimmten Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig war und mindestens 1 % Anteilseigner an einer inländischen oder ausländischen Gesellschaft hat, unterliegt einer Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag – 26,375 % zuzüglich Kirchensteuer ggf.
Mit dieser Wegzugsbesteuerung soll verhindert werden, dass Unternehmen bei der Ansiedlung von Assistenzkräften zum Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland eine Steuerumgehung vermeiden.
Diese Steuer ist in § 6 Außenumsatzsteuergesetz geregelt. Sie gilt für steuerlich ansässige natürliche Personen, die seit mindestens sieben Jahren in Deutschland leben und Anteile an Personengesellschaften halten.
Was sind die aktuellen Anforderungen?
Notwendige Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der deutschen Wegzugsbesteuerung
Eine Normalperson muss in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben.
Ein Normalbürger, der direkt oder indirekt eine Beteiligung von 1 % an einem in- oder ausländischen Unternehmen hält.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, führt ein dauerhafter Umzug in ein anderes Land zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung. Die Kapitalgewinne der Aktien betragen jedoch ungefähr 27 %, was nach deutschem Recht berechnet wird.
Kann die Steuerzahlung verzögert werden?
Ja! Die Zahlung der Wegzugsteuer kann sich verzögern, jedoch nur in bestimmten Situationen, z. B. wenn Sie von Deutschland in ein Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) umziehen. Wenn Sie beispielsweise von Deutschland nach Bulgarien umziehen, das innerhalb der EU liegt, wird die Wegzugssteuer erhoben, aber Sie müssen nicht sofort zahlen, da sie sich um einen bestimmten Zeitraum verzögern kann.
Was ist, wenn die Gesellschaftsanteile nachträglich steigen oder fallen?
Ist die „Wegzugsteuer“ festgesetzt, ändert dies nichts daran, ob der Wert der Gesellschaftsanteile nach Wegzug steigt oder fällt. Die spätere Wertsteigerung ist jedoch steuerpflichtig, wenn beim Verkauf der Anteile am neuen Wohnsitz Verzögerungen auftreten.
Können wir die Wegzugsbesteuerung umgehen?
Wir haben weltweit mehrere internationale Steuerberater, die Compliance-, Planungs- und Beratungsdienste anbieten, um Sie durch den Prozess zu führen, aber gibt es eine Möglichkeit, die Wegzugsbesteuerung vollständig zu vermeiden? Hier sind einige denkbare Maßnahmen zur Vermeidung der „Exit Taxation“ vorhanden.
Die Wegzugsbesteuerung kann ausgeschlossen werden, wenn Sie Ihren Anteil vor der Ausreise verkaufen. In diesem Fall zahlt eine Person nur die normale Steuer auf den Kapitalgewinn.
Wenn eine ausscheidende Person ihre Anteile an einen Einwohner Deutschlands oder an eine private Familienstiftung (innerhalb Deutschlands) überträgt, wird sie in diesem Fall nicht für ihre Anteile für die Wegzugsbesteuerung verantwortlich gemacht.
Wenn die Personengesellschaft durch die Umwandlung der Beteiligungsgesellschaften gebildet werden kann, kann dies als Möglichkeit angesehen werden, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Es sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, z. B. muss darauf geachtet werden, dass keine alternative Disjunktionsbesteuerung eingeleitet wird.
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